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KFZ-Steuersätze für Fahrzeuge mit Benzinmotor
| Emissionsgruppe |
Schlüssel-Nr. in den
Fahrzeugpapieren |
Geltungsdauer |
Steuersatz je
angefangene
100 cm³ in Euro |
Euro 4
Steuerbefreit
max. 306,78 Euro |
30-33, 36-48, 53-70, 72-75, |
bis 31.12.2003
ab 01.01.2004 |
5,11
6,75 |
Euro 3,
3-Liter Auto |
30-33, 36-48, 53-70 |
bis 31.12.2003
ab 01.01.2004 |
5,11
6,75 |
| Euro 2 |
25, 26, 27, 35 (5),
49, 50, 51, (5), 52 (5), 71 |
bis 31.12.2003
ab 01.01.2004 |
6,14
7,36 |
Euro-1 und
vergleichbare |
01, 02, 03 (1) (2)(3), 04
(3),
09 (3), 11-14, 16, 18,
21, 22, 28, 29, 34 (5), 77, |
bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005 |
6,75
10,84
15,13 |
nicht schadstoffarme
PKW, die bei Ozonalarm
fahren dürfen |
10 (3), 15 (3), 17,
19, 20, 23, 24, |
bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005 |
11,04
15,13
21,07 |
nicht schadstoffarme
PKW, die bei Ozonalarm
nicht fahren dürfen |
03, 04, 05 (5), 09, |
bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005 |
16,96
21,07
25,36 |
| übrige PKW |
00, 05, 06, 07,
08, 10, 15, 88, |
bis 31.12.2000
nach 01.01.2001 |
21,27
25,36 |
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- Für PKW mit einem Hubraum von mehr als 2000 cm³ gilt diese Schlüsselnummer
uneingeschränkt als Nachweis, sofern sie vor dem 26.07.1995
zugewiesen wurde.
- Hat das Fahrzeug einen Hubraum von 1400cm³ bis 2000 cm³, hat der
Fahrzeughalter die Möglichkeit, durch eine Herstellerbescheinigung
nachzuweisen, ob eine der im Anhang zu § 40c Abs. 1 BlmSchG unter
Nr. 2.2.1 (AnlageXXIII StVZO), 2.2.2 (Anhang III A der RL
70/220/EWG) oder 2.2.4 (RL 91/441/ EWG) genannt Anforderung erfüllt.
Die Herstellerbescheinigung ist der Zullasungsstelle zur Änderung
der Fahrzeugpapiere und dadurch zur automatischen Änderung des
Steuerbescheids vorzulegen. In diesem Fall kommen die genannten
Steuersätze (bis 31.12.2000: 18,97) zur Anwendung. Die
Anforderungen gelten bei nachträglich durch technische Maßnahmen
in ihrem Abgasverhalten verbesserten Kraftfahrzeugen auch dann als
erfüllt, wenn die Einhaltung der Auspuffemissionsgrenzwerte einer
der vorgenannten Vorschriften durch den Hersteller bescheinigt
worden ist. Da Anlagen XXV StVZO nur für Fahrzeuge mit einem
Hubraum gleich oder mehr als 1400 cm³ gilt, findet Nr. 2.2.3 des
Anhangs zu § 40c Abs. 1 BlmSchG keine Anwendung, da die dort
genannte RL 89/458/EWG nur für Fahrzeuge mit einem Hubraum von
weniger als 1400 cm³ gilt.
- Wenn Fahrzeuge mit Ottomotor nachweilich vor dem 26.07.1995 mit
Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet
worden sind, werden sie bis 31.12.2000 mit dem Steuersatz 6,75 Euro
(Schlüsselnummern 03, 04 und 09) oder 11,04 Euro (Schlüsselnummer
10 und 15) besteuert. Ansonsten sind bis 31.12.2000 die Steuersätze
16,97 Euro oder 21,27 Euro anzuwenden. Der Nachweis gilt als
erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein untern Ziffer 5 Antriebsart
“OTTO/GKAT” und die Schlüsselnummer “51” eingetragen sind.
Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist dem gleichwertig.
Bei älteren Kraftfahrzeugen, die mit einem GKAT ausgerüstet sind,
sollten gegebenenfalls die Angaben im Fahrzeugbrief und -scheinvon
der Zulassungsstelle entspreched geändert werden. Kraftfahrzeuge
mit Dieselmotor werden bis 31.12.2000 mit 29,19 Euro (Schlüsselnummer
03, 04 und 09) oder 33,49 Euro (Schlüsselnummer 10 und 15)
besteuert. Ist bei Schlüsselnummer 03 einer der in vorgenannter Fußnote
1 bis 3 genannten Vorraussetzungen erfüllt, wird bis 31.12.2000 der
Steuersatz 6,75/ 18,97 Euro angewendet.
- Gilt nur für Fahrzeuge, die vor dem 01.10.1986 erstmals
zugelassen und vor dem 01.01.1988 als bedingt schadstoffarm Stufe A
anerkannt wurden.
- Gilt nur für Fahrzeuge, die zugleich die Voraussetzungen eines Fünf-Liter-Autos
erfüllen
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Bitte Beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind
grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei
Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare
Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.
Alle Angaben ohne Gewähr
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