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KFZ-Steuersatz für
Gasfahrzeuge
Bei der Kfz-Steuer ergibt sich ebenfalls ein vorteilhaftes Bild:
Monovalente Fahrzeuge werden bei der Einhaltung von bestimmten
Abgasgrenzwerten mit entsprechend niedrigeren Steuersätzen honoriert.
Bivalente Fahrzeuge hingegen werden steuerlich so veranschlagt wie das
vergleichbare Benzinmodell, weil die Möglichkeit des Benzinbetriebes
gegeben ist.
Moderne Erdgasfahrzeuge erfüllen selbstverständlich die D4-Abgasnorm.
Und das ist mit einem einmaligen Steuergeschenk von 306,78 Euro
verbunden.
Auch bei der fälligen Kraftfahrzeugsteuer hat der Fahrer eines
Erdgasfahrzeuges im Vergleich zum Diesel die Nase weit vorn! Er zahlt
bis zum Jahr 2003 5,11 Euro und ab 2004 6,75 Euro je 100 cm³ Hubraum.
Der Fahrer eines Dieselmotors ist mit 13,80 Euro bzw. 15,44 Euro je 100
cm³ Hubraum dabei! |
| Jahre |
Erdgas-Version* |
Diesel-Version* |
| 1 |
-** |
276,00 Euro |
| 2 |
-** |
276,00 Euro |
| 3 |
-** |
308,80 Euro |
| 4 |
72,74 Euro** |
308,80 Euro |
| 5 |
108,00 Euro |
308,80 Euro |
| gesamt |
180,74 Euro |
1478,40 Euro |
| Der Erdgasfahrer spart 1.297,66 Euro** |
*Bezogen auf Fiat Multipla, Herstellerangaben
**Die fällige Kfz-Steuer wird mit der Steuerbefreiung in Höhe von
306,78 Euro verrechnet. |
Bitte Beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind
grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei
Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare
Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle. |
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