Gasfahrzeuge
Home Feedback Inhalt Suchen

 

Unser Service
Gebrauchtwagen
Interessantes
Ersatzteile
Wegbeschreibung
Technik Tipps
Hersteller
Lotto und mehr
Download
Impressum
AGB´s

 

KFZ-Steuersatz für Gasfahrzeuge

Bei der Kfz-Steuer ergibt sich ebenfalls ein vorteilhaftes Bild: Monovalente Fahrzeuge werden bei der Einhaltung von bestimmten Abgasgrenzwerten mit entsprechend niedrigeren Steuersätzen honoriert.

Bivalente Fahrzeuge hingegen werden steuerlich so veranschlagt wie das vergleichbare Benzinmodell, weil die Möglichkeit des Benzinbetriebes gegeben ist.

Moderne Erdgasfahrzeuge erfüllen selbstverständlich die D4-Abgasnorm.

Und das ist mit einem einmaligen Steuergeschenk von 306,78 Euro verbunden.

Auch bei der fälligen Kraftfahrzeugsteuer hat der Fahrer eines Erdgasfahrzeuges im Vergleich zum Diesel die Nase weit vorn! Er zahlt bis zum Jahr 2003 5,11 Euro und ab 2004 6,75 Euro je 100 cm³ Hubraum. Der Fahrer eines Dieselmotors ist mit 13,80 Euro bzw. 15,44 Euro je 100 cm³ Hubraum dabei!

Jahre  Erdgas-Version* Diesel-Version*
-** 276,00 Euro
-** 276,00 Euro
-** 308,80 Euro
72,74 Euro** 308,80 Euro
108,00 Euro 308,80 Euro
gesamt  180,74 Euro 1478,40 Euro
Der Erdgasfahrer spart 1.297,66 Euro**
*Bezogen auf Fiat Multipla, Herstellerangaben
**Die fällige Kfz-Steuer wird mit der Steuerbefreiung in Höhe von 306,78 Euro verrechnet.

Weiter nützliche Infos finden Sie unter: http://www.autogas-forum.de/

Bitte Beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.