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WANN GREIFT DIE GAV?
Sachmangelhaftung:
Die Sachmangelhaftung ist Gegenstand einer gesetzlichen Regelung. Sie darf
an keinerlei Bedingungen geknüpft sein, wie z. Bsp. die Aussage eines Verkäufers:
"Die Wartung und Reparatur des Kfz müssen in der Vertragswerkstatt XY
durchgeführt werden.". Die freie Werkstatt ist in der Lage, den Service an
Neufahrzegen zu erbringen. Im Falle der Beseitigung eines Sachmangels, ist dem
Hersteller das Neufahr-zeug zwecks Nachbesserung vorzuführen.
Garantie der Hersteller:
Die GAV bezieht sich auf die entgeltfreie, freiwillige Garantiezusage des
Kraftfahrzeugherstellers eines PKW. Das heißt: Bereits mit dem ersten Tag eines
Neuwagens könnte der Eigentümer in eine freie Werkstatt gehen und dort den
Service und eventuell Reparaturen durchführen lassen.
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